Netzwerk Theater
und Schule

Infos für Theater

Mittig

1) Partner­theater werden

Hessische Theater, Tanztheater und Performancegruppen der freien Szene sowie Stadt- und Staatstheater können sich bei FLUX mit Inszenierungen bewerben, um in die Auswahl für das Gastspielprogramm aufgenommen zu werden. Willkommen sind verschiedenste Formate, vom Klassenzimmerstück bis zum Audiowalk, von der Installation bis zur Intervention, interaktives Theater, Tanzperformances und Inszenierungen mit und ohne Text.

Jetzt für die Gastspielsaison 2024/2026 bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 1. Juni 2024.

Sie haben aktuelle Sichtungstermine für Ihre Inszenierung? Laden Sie uns ein und informieren Sie uns über den Teilnahmewunsch. Wir leiten die Termine an die Jury weiter und versuchen, eine Sichtung zu ermöglichen.

Voraussetzungen für die Bewerbung:

  • Ein Produktionsort muss in Hessen liegen und/oder ein Großteil der Projektbeteiligten hat ihren Wohnsitz in Hessen.
  • Die Produktion soll geeignet sein für junges Publikum.
  • Die Bereitschaft, in ländlichen Räumen in Hessen zu gastieren.
  • Die Produktion ist spielbar in Schulen: Turnhallen, Aulen, Klassenzimmern oder Schulhöfen.
  • Die Gastspielkosten dürfen eine Höhe von 1800,- Euro nicht überschreiten. Die Honorare sind zu orientieren an den Empfehlungen des Bundesverbands der Freien Darstellenden Künste.
  • Die Gruppe bietet ein Vermittlungsangebot (theaterpädagogischer Workshop, Vor- oder Nachbereitung) in Zusammenhang mit dem Gastspiel an. Die Workshops werden je nach Dauer zusätzlich vergütet.

2) Stück anbieten

Alle Bewerbungen werden von einer Jury, bestehend aus Vertreter:innen von Schul- und Theaterseite, gesichtet. Die Entscheidung wird in der Regel vor den Sommerferien bekannt gegeben.

Die Partnerschulen haben daraufhin die Möglichkeit, die ausgewählten Produktionen über FLUX einzuladen. FLUX übernimmt die Hälfte der Gastspielhonorare sowie die Reisekosten. Zudem fördert FLUX ein begleitendes theaterpädagogisches Vermittlungs- bzw. Workshopprogramm, das im Zusammenhang mit der Aufführung von den Künstler:innen durchgeführt wird. Finden mehrere Gastspiele am selben Tag statt, zahlt FLUX ab der zweiten Aufführung 80 % des regulären Gastspielhonorars.

Neben den Gastspiel- und Workshophonoraren zahlt FLUX eine Konzeptionspauschale für die Erstellung einer Materialmappe und die Anpassung der Workshops an besondere schulische Anforderungen. Eine Organisationspauschale vergütet die finalen Gastspielabsprachen nach Vertragsschluss.

Einmal ausgewählt haben Sie die Möglichkeit, Ihr Stück bis zu drei Jahre im FLUX-Gastspielprogramm anzubieten. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Ihr Gastspiel über eine Saison hinaus anbieten möchten. Bei gleichzeitiger Bewerbung mit einer neuen Inszenierungen räumen wir der neuen Arbeit Vorrang ein.

3) Schul­gastspiel durch­führen

FLUX organisiert die Kommunikation zwischen Schulen und Theatern. Sobald sich eine Schule für ein Gastspiel entschieden hat, stellt das FLUX-Projektbüro den Kontakt zu den Theatergruppen her. Die Künstler:innen setzen sich anschließend zeitnah mit der Schule in Verbindung, vereinbaren einen Termin und klären die organisatorischen Voraussetzungen.
Danach erstellt FLUX einen Gastspielvertrag, den die Schule, das Theater und FLUX unterzeichnen.

Mit der Teilnahme an FLUX verpflichten sich die Künstler:innen zur Kenntlichmachung der Zusammenarbeit bei allen durch FLUX geförderten Projekten. Darunter fallen die Nennung von FLUX als Kooperationspartner sowie die Verwendung des FLUX-Logos in Print- und Onlinemedien.

Da wir stets bemüht sind, FLUX weiterzuentwickeln und die Bedürfnisse der beteiligten Partner zu berücksichtigen, freuen wir uns über Feedback.

Ebenso freuen wir uns über die Zusendung von aus der Zusammenarbeit hervorgegangenem Material wie Fotos, Videos, Texte, Onlinebeiträgen und Presseartikeln unter Berücksichtigung der EU-Datenschutzrichtlinien.

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